Night Raider HC


Anmeldungsdatum: 22.09.2004 Beiträge: 109 Wohnort: Hobbingen (kein scherz, bin ins filmset gezogen VIVA AUSTRALIA!)
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Verfasst am: 23.09.2004, 18:11 Titel: Regeln des CoIA |
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Abschnitt 1: Außenverhalten der Meta
§1 Die Meta CoIA ist eine in ihren Grundzügen friedliche Meta, die allen Konflikten aus dem Weg zu gehen versucht.
Das bewusste Verursachen von Konflikten auf jegliche Art und Weise führt zu Sanktion gegen die entsprechenden Spieler.
Die Unterstützung durch die Meta wird bei jeglichen Konflikten zugesagt,
§2 Für die Meta CoIA gelten folgende Regeln für Raids:
a) Ein anderer Spieler darf innerhalb von 24 Stunden höchsten einmal angegriffen werden.
b) Es dürfen niemals alle Planeten eines Spielers gleichzeitig von einem einzigen Spieler der Meta angegriffen werden.
§3 Neue diplomatische Beziehungen werden fortan ausschließlich angenommen, wenn sie für alle Mitgliedsallianzen des CoIA gültig sind. Ausnahme hierfür bilden Bündnispartner, die sich strikt weigern ihr Bündnis mit der gesamten Meta zu schließen.
Bestehende diplomatische Beziehungen sollten möglichst in diese Richtung hin erweitert werden.
Abschnitt 2: Führung der Meta
§4 Die Führung der Meta ist der Hohe Rat.
Er ist die höchste Instanz für alle die Meta betreffende Angelegenheiten.
Er ist höchstes Gericht der Meta und verhängt alle Strafen und Belohnungen.
Der Hohe Rat setzt sich zusammen aus je einem Mitglied aus jeder Allianz.
§5 Das Oberhaupt der Meta bildet der Ratsvorsitzende.
Er wird per Abstimmung von allen Mitgliedern des Hohen Rates gewählt (S §6).
Seine Hauptaufgabe ist die Leitung der Diskussionen des Rates, die Festlegung von neuen Ratssitzungsterminen, sowie die Vertretung der Meta in auswärtigen Angelegenheiten.
§6 Abstimmungen im Hohen Rat benötigen folgende Mehrheiten:
a) NAP’s mit andren Allianzen oder Metas: einfache Mehrheit
b) VB’s mit anderen Allianzen oder Metas: ⅔-Mehrheit
c) AuVB’s mit anderen Allianzen oder Metas: ⅔-Mehrheit
d) Sanktionen gegen Spieler: ⅔-Mehrheit
e) Belohnungen für Spieler: ⅔-Mehrheit
f) Änderungen der Grundregeln der Meta: ⅔-Mehrheit
g) Wahl des Vorsitzenden: einfache Mehrheit
h) Kriegsabstimmungen: ⅔-Mehrheit
Abschnitt 3: Kommunikation unter den Allianzen
§7 Die Verwendung von IRC ist keine Pflicht, wird aber dringest empfohlen.
Folgender Aufbau der IRC-Namen wäre angebracht: [Ally-Amt]Name|metaamt
§8 Jedes Mitglied des Hohen Rates muss über IRC verfügen.
Ratssitzungen finden mindestens zweimal die Woche statt. Channel hierfür wird #CoIA.Rat
§9 Als internen Channel für die Kommunikation dient der Channel #CoIA.Intern.
Dort wird möglichst den ganzen Tag über ein Ratsmitglied online sein.
§10 Allgemeine Kommunikation erfolgt über den Channel #CoIA. _________________ Gegen Massentierhaltung!
Zweierpack für Gummibärchen!!!
Ratsvorsitzende von CoIA
HC des Phönixbund |
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